Ferienwohnung Hoffmann
Homburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung „Hoffmann in Homburg/Saar“ zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
Vertrag:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt worden ist.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
Der Mietpreis ist vorab zum genannten Fälligkeitsdatum der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Werden während des Aufenthalts des Kunden Gegenstände in der Wohnung beschädigt oder entwendet, werden diese dem Kunden wertmäßig in Rechnung gestellt.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen vor Buchung den vereinbarten betriebsüblichen Preis unter Berücksichtigung folgender Stornierungskosten zu bezahlen:
Stornierung bis zu 4 Wochen vor Buchung kostenlos.
Stornierung bis zu 2 Wochen vor Buchung beträgt 50 % des kompletten Preises,
danach ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Erscheint der Gast nicht, reist er später als vereinbart an oder früher ab, bleibt es dennoch bei der vollen Bezahlung.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung müssen angerechnet werden.
Ist anderweitige Belegung nicht möglich, behält der Vermieter den Anspruch auf Vergütung.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung für mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Der Vermieter ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes,
gebucht werden
Der Vermieter kann dem Gast außerordentlich kündigen bei vertragswidrigem Gebrauch der Unterkunft (z. B. Rauchen in der Nichtraucherwohnung, Belästigung anderer Bewohner durch Lärm oder Alkoholisierung, Beschädigung von Einrichtungen, usw.)
Kaution
Der Vermieter erhebt für den Buchungszeitraum eine Kaution in Höhe von 150,00€. Diese ist mit dem Mietpreis zu zahlen und wird unmittelbar nach der Abreise rückerstattet. Bei längerfristigen Vermietungen beträgt die Kaution 150,00€ monatlich, 

Wohnungsbereitstellung, -Übergabe und Rückgabe
Anreise:
Die gebuchte Wohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Sollte der Kunde später als 18.00 Uhr anreisen, bittet der Vermieter um Information.
Abreise:
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 120 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 12 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
Der Gast verpflichtet sich die Wohnung in einem sauberen Zustand Besen rein zu hinterlassen.
Bei grober Verschmutzung trägt der Mieter die Kosten für die anfallende Reinigung.
Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden, oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Die Kosten für den Austausch eines Zylinderschlosses sind vom Mieter zu bezahlen.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden dem Versicherer anzuzeigen.
Dem Vermieter ist der Name der Versicherung, deren genaue Anschrift sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen.
Nutzung des Internetzugangs über WLAN
Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN.
Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem, und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Der Mieter ist verpflichtet bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
• dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Allgemein gilt:
Der Gast ist zur Einhaltung der allgemeinen Rechte und Pflichten verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen/Haustüren geschlossen zu halten.
Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
Der Anbieter der Ferienwohnung hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder möglich.
Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.